Bau- und Baunebengewerbe

 

Gerade in dieser dynamischen Branche ist es wichtig, dass der Berater Branchenerfahrung, vertiefte Kennnisse von den rechtlichen Rahmenbedingungen am Bau hat und die Probleme kennt, mit denen Baufirmen tagtäglich konfrontiert sind.

Mit uns haben Sie einen solchen Spezialisten gefunden. Wir bieten fachgerechte Lösungen an.

Die Buchhaltung und Lohnverrechnung eines Bauunternehmens beinhaltet unter anderem folgende Besonderheiten:

  • Verbuchung von Teil-/Schluss- und Anzahlungsrechnung
  • Abgrenzung der unfertigen Baustellen
  • Bewertung von nicht abrechenbaren Leistungen und halbfertigen Arbeiten
  • Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen
  • Buchung von Kostenstellen

Lohnverrechnung Baugewerbe

  • An und Abmeldungen von Dienstnehmern, bei GKK und BUAK
  • Abwicklung Meldungen in Zusammenhang mit der BUAK
    • Meldung neuer Unternehmen zur BUAK
    • Monatliche Meldungseingaben
    • Meldungen von Urlauben, Erfassung der UE Verrechnung
  • Verrechnung nach Stundenaufzeichnungen
  • Kollektivvertragliche Einstufung der Mitarbeiter
  • Abrechnung von Zulagen und Zuschlägen
  • Sachbezüge

Beratend können wir Ihnen weiteres bei nachfolgenden Themen zur Seite stehen:

  • Kontrollen durch die Finanzpolizei
  • Ein-Personen-Unternehmen als Subunternehmer
  • Vorschriften für ausländische Subunternehmer
  • Auftraggeberhaftung
  • Arbeitsrechtliche Bestimmungen auf der Baustelle
  • Lohn und Sozialdumpingbestimmungen
  • Arbeitskräfteüberlassung vs. Werkvertrag
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