Gutachten
Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.
Im Rahmen der Gutachtertätigkeit bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen
Im Rahmen der Sachverständigentätigkeit werden u.a. auch Gerichtsgutachten erstellt, in denen Fachwissen und Berufserfahrung in das Gerichtsverfahren eingebracht werden. Dem Sachverständige obliegt dabei die Aufgabe, Gutachten als Beweismittel im Verfahren zu erstellen.
Die Sachverständigentätigkeit erfordert, dass ein Gutachten stets nur unter Anwendung von Fachwissen erstellt wird. Allgemeine Lebenserfahrungen, Meinungen und Anschauungen des Sachverständigen haben in einem Gutachten nichts verloren.
Für die Tätigkeit als Sachverständiger besteht die Verpflichtung – ebenso wie für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders – der permanenten Fortbildung, um den Wissensstand aktuell zu halten. Darüber hinaus gehören zu den Anforderungen an den Sachverständigen die besondere Vertrauenswürdigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und permanente Weiterbildung.